Kurzzeitpflege:
Als Kurzeitpflege verstehen wir die Übernahme von bestimmten und gewünschten Pflegeleistungen für einen zeitlich begrenzten Raum. Darunter zählt auch eine zeitlich befristete Tages- oder Nachtpflege bzw. zeitlich begrenzte voll-stationäre 24 Std Pflege.
Der Umfang und Art der Pflegeleistungen werden nach Absprache und Wunsch vertraglich festgesetzt. Die teilstationäre Pflege bietet sich an, wenn Angehörige nicht rund um die Uhr zu Hause betreut werden können. Die Sozial-Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Die Höhe richtig sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Der Leistungsumfang bei Kurzzeitpflege ist identisch wie bei der vollstationären 24 Std Pflege bzw. richtet sich nach Grad der Bedürftigkeit bzw. nach den Wünschen des Bewohners und seiner Familie.